Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beitragsordnung
Die Beitragsordnung ist ein Bestandteil der Vereinssatzung. Fehlt eine Bestimmung über die Beitragspflicht, ist der Verein im Vereinsregister nicht eintragungsfähig. Die Höhe der Beiträge kann für Mitglieder unterschiedlich geregelt werden, z.B. für Jugendliche und Erwachsene. Sie können auch in Sach- oder Dienstleistungen bestehen. Im Hinblick auf den Erhalt der Gemeinnützigkeit dürfen die Beiträge nicht zu hoch sein.
Die Beitragsgrundlage muss für alle Mitglieder gleich sein, z.B. eine bestimmter Prozentsatz vom Gehalt. Bestimmte Mitglieder können beitragsfrei gestellt werden, z.B. Ehrenmitglieder. Die Mitgliedsbeiträge unterliegen der Verjährung. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann von der Bezahlung der fälligen Beiträge abhängig gemacht werden.
Bei Fragen zum Thema Beitragsordnung können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 17.11.2011
Völlig ohne Vermögen - IHK-Beiträge sind trotzdem zu zahlen Nürnberg (D-AH) - Des Kaisers neue Kleider: Für einen Unternehmer, der nach eigenen Angaben völlig ohne Vermögen dasteht, kann es keine unbillige Härte sein, auch noch die Pflichtbeiträge für die Industrie- und Handelskammer ...weiter lesen