Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Amtszeit
Die Amtszeit des Vereinsvorstandes richtet sich nach der Satzung des Vereines. Die Amtszeit von Betriebsräten ist hingegen gesetzlich geregelt.
Die Wahlen zum Betriebsrat finden, jeweils gerechnet ab der letzten Wahl im Betrieb, alle vier Jahre statt und zwar immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 31 Mai eines Jahres. Die Amtszeit eines Betriebsrates beträgt somit vier Jahre. Soll in einem Betrieb zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt werde, ist dieses jederzeit möglich.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutsche Anwaltshotline! Stand: 30.11.2010