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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verbandsrecht

Ein Verband ist eine Interessenvereinigung, beispielsweise von Wirtschaftsunternehmen, staatlichen Einrichtungen und aber auch Privatpersonen. Beispielsweise die Deutschen Brauereien haben sich im Verband der Brauwirtschaft zusammengeschlossen, die Landesarchitektenkammern in der Bundesarchitektenkammer und die bildenden Künstler im Verband bildender Künstler. Damit ist noch nichts über die rechtliche Verfassung solcher Verbände ausgesagt.

In der Regel organisieren sie sich als eingetragene Vereine. Es gibt aber auch Gesellschaften bürgerlichen Recht, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung oder auch Genossenschaften. Ein Verbandsgesetzbuch existiert nicht. Das Thema Verbandsrecht hat insoweit zwei Aspekte.

Einmal geht es um das Innere eines Verbandes: Beispielsweise ein Verein findet seine Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuch zum Vereinsrecht und in seiner Satzung. Darin müssen die Ziele des Verbandes geregelt sein, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und auch was passiert, wenn die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt werden.

Der andere Aspekt ist das Außenrecht eines Verbandes: Dabei geht es nicht um die Fähigkeit, sich aufgrund besonderer Größe
oder mit viel Geld politischen Einfluss zu verschaffen. Gemeint ist vielmehr das Recht, beispielsweise im Wettbewerb der Wirtschaftsunternehmen untereinander Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen, um bestimmte Interessen
für die Verbandsmitglieder durchzusetzen. Vergleichbares ist für die Naturschutzverbände im Verwaltungsrecht geregelt. Und auch die
Verbraucherschutzverbände können mit Abmahnungen dafür sorgen, dass die Unternehmen sich nicht unlauter verhalten.

Das Verbandsrecht hat also viel damit zu tun, dass in einer freien Gesellschaft der Gesetzgeber gerade keine Gesetze macht.

Bei Fragen zum Verbandsrecht im Einzelfall beraten Sie unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte gerne.
Stand: 27.07.2011

   
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