Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag hat bei Verbänden unterschiedliche Funktionen. Bei Berufsverbänden dient er ausschließlich der Finanzierung des Verbandszwecks und ist damit im Hinblick auf die Verwendung der Mitgliedsbeiträge steuerlich unproblematisch. Bei den Sozialverbänden dienen Mitgliedsbeiträge in der Regel auch der Durchführung der gemeinnützigen Zwecke. Werden insoweit zulässigerweise Zuwendungsbestätigungen erteilt, stehen die Mitgliedsbeiträge nur noch in beschränktem Umfang für die Finanzierung des Verbandes zur Verfügung. Der überwiegende Teil muss für den jeweiligen gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Mitgliedsbeiträge können darüber hinaus der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Erhält das Mitglied für seinen Beitrag eine Gegenleistung (Beispiel: die für Verbandsmitglieder kostenlose, am freien Markt gegen Entgelt zu erwerbende Mitgliederzeitschrift), ist der auf den Marktwert der Zeitung entfallende Anteil am Mitgliedsbeitrag umsatzsteuerpflichtig. Es handelt sich dann um einen so genannten unechten Mitgliedsbeitrag.
Haben Sie Fragen zum Mitgliedsbeitrag, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Halten Sie bitte zum Gespräch Ihre Verbandssatzung bereit. Stand: 21.12.2011
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