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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tarifvertragsrecht

Unter Tarifvertragsrecht ist das Recht der Tarifverträge zu verstehen. Tarifverträge sind Verträge zwischen den Tarifvertragsparteien, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auf Seiten der Arbeitgeber können sowohl einzelne Arbeitgeber als auch Arbeitgeberverbände Partei des Tarifvertrags sein. Die Arbeitnehmer werden von den Gewerkschaften vertreten.

Der Tarifvertrag ist für den einzelnen Arbeitnehmer verbindlich, wenn er Mitglied der Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Für den Arbeitgeber ist der Tarifvertrag verpflichtend, wenn er Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist bzw. den Tarifvertrag selbst abgeschlossen hat. Die zweite Möglichkeit einer Tarifbindung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, dass der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt wurde. In einem solchen Fall werden alle Arbeitsverträge der betroffenen Branche von dem Tarifvertrag automatisch erfasst. Dies ist zurzeit bei circa 500 von den in Deutschland geltenden 60.000 Tarifverträgen der Fall.

Da Tarifverträge häufig aufgrund Verweisungen in Arbeitsverträgen Anwendung finden, besitzt das Tarifvertragsrecht hohe praktische Relevanz für die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland. Bei Fragen zu Arbeitsverträgen und/oder Bezugnahmen auf den einschlägigen Tarifvertrag ist daher die Konsultation eines Rechtsanwaltes angeraten.
Stand: 21.10.2011
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