Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tarifautonomie
Unter Tarifautonomie versteht man das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Arbeitsbedingungen frei und ohne Reglementierung durch den Staat auszuhandeln. Häufig verhandeln nicht der einzelne Arbeitgeber und der einzelne Arbeitnehmer, sondern Zusammenschlüsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Koalitionen. Das Recht, Koalitionen zu bilden, ist im Grundgesetz verankert. Die Koalitionen sind auf Arbeitgeberseite die Verbände und auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften. Das Ergebnis der Verhandlungen wird in Tarifverträgen festgeschrieben. Die Regelungen eines Tarifvertrages gelten dann unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse, die in seinen Geltungsbereich fallen. Es gibt allerdings einige Regelungsbereiche im Arbeitsrecht, in denen der Tarifautonomie Grenzen gesetzt sind. Beispielsweise darf der gesetzliche Mindesturlaub auch in Tarifverträgen nicht unterschritten werden.
Bei Fragen zur Tarifautonomie oder allgemein zu dem Tarifvertragsrecht stehen Ihnen die spezialisierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne in einem telefonischen Gespräch oder per email zur Verfügung. Stand: 17.12.2010