Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eingruppierung
Unter dem Begriff Eingruppierung versteht man im Bereich des Tarifvertragsrechtes die Zuordnung zu bestimmten Tarifsätzen, im sonstigen Arbeitsrecht die Zuordnung in der Regel in eine bestimmte Gehaltsklasse.
Die Arbeit des Arbeitnehmers wird im Falle eines einschlägigen Tarifvertrages dabei mit tarifvertraglich festgelegten Tätigkeitsbereichen verglichen. Sodann erfolgt eine Zuordnung zu der am meisten zutreffenden Tätigkeitsgruppe. Die Eingruppierung gewährleistet damit den Grundsatz: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit".
Bei Fragen zur Eingruppierung wenden Sie sich gerne an einen zugelassenen Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline. Hier können Sie beispielsweise das weitere Vorgehen zur Durchsetzung Ihrer Rechte besprechen. Stand: 15.04.2011
Mieterhöhung laut Mietspiegel Nürnberg (D-AH) - Die Begründung einer Mieterhöhung durch den Wohnungseigentümer muss für den betroffenen Mieter in allen Einzelheiten nachvollziehbar sein. Die Zusendung des so genannten örtlichen Mietspiegelrasterfeldes ...weiter lesen