Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung
Das StGB regelt im 17. Abschnitt (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) die Körperverletzungsdelikte.
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung sind in leichteren Fällen mit Geldstrafe, in schwereren Fällen mit Freiheitsstrafe zu ahnden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 21.04.2011
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