Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwarnungsgeld
Nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) können kleinere Vergehen bzw. Zuwiderhandlungen mit einer Verwarnung sowie, falls erforderlich, einer geringeren Geldstrafe geahndet werden. Diese dann vom verwarnten Täter zu entrichtende Geldsumme nennt man Verwarnungsgeld.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes beträgt zwischen 5 und 35 Euro. Hauptsächlich von Bedeutung ist das Verwarnungsgeld im Bereich von Verkehrsverstößen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 10.02.2011