Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwarnung
Die Verwarnung bei Verkehrszuwiderhandlungen ist ein wichtiges Verkehrserziehungsmittel. Sie muss daher mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein. Die Verwarnung stellt einen Denkzettel dar, ohne dass damit ein Strafvorwurf verbunden ist. Eine Verwarnung kann schriftlich oder mündlich, mit oder ohne Verwarnungsgeld ergehen. Das Verwarnungsgeld wird in unterschiedlichen Höhen erhoben, wobei bei Fußgängern das Verwarnungsgeld in der Regel 5 ?, bei Radfahrern 10 ? beträgt, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt. Werden durch dieselbe Handlung mehrere geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen, für die eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarngeld, und zwar das höchste der in Betracht kommenden, erhoben.
Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen gerne unsere in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte in einem telefonischen Beratungsgespräch.
Stand: 04.10.2010