Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht dient dem Schutze der Allgemeinheit vor Gefahren, die durch das Unterlassen der Beseitigung oder Schaffung einer Gefahrenquelle entstehen.
Sie folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Gefahren für andere grundsätzlich vermieden werden müssen.
Wer also 1. eine Gefahrenquelle schafft oder 2. eine Gefahrenquelle dem allgemeinen Verkehr aussetzt 3. eine gefährliche Sache beherrscht 4. eine von einem anderen geschaffene Gefahr in seinem Herrschaftsbereich nicht beseitigt haftet für den dadurch entstehenden Schaden.
Verkehrssicherungspflichten könne jeden treffen. Naturgemäß treffen Sie den besonders, der seinen Einflussbereich der Öffentlichkeit oder vielen Besuchern zugänglich macht. So haften Ladenbesitzer grundsätzlich für Schäden, die ihre Ursache in Gefahren haben, welche von dem Eigentümer des Geschäfts oder dessen Angestellten nicht beseitigt werden. Häufig kommen beispielsweise Kunden in Lebensmittelgeschäften zu Schaden, weil sie auf nassen Flächen oder am Boden liegende Sachen stürzen (Salatblätter, Bananenschalen etc.). Aber auch die Räumung des verschneiten Bürgersteiges ist eine Verkehrssicherungspflicht. Den Umfang der Verkehrssicherungspflicht ermittelt die Rechtsprechung immer im Einzelfall.
Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema einfach an die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline - per Telefon oder E-Mail. Stand: 05.08.2008
Interessante Beiträge zum Thema Verkehrssicherungspflicht
Bergtourist stürzt über Einheimische Nürnberg (D-AH) - Dass sich beim Besteigen eines Vulkans auf Bali den zu diesem Zweck angereisten Ausländern immer wieder Einheimische in den Weg stellen, gehört zu den kulturellen Gepflogenheiten der auf den Handel mit den ...weiter lesen
Ins Schlagloch gefahren Nürnberg (D-AH) - Dümmer als die Polizei erlaubt: Wer seinen Pkw auf einer faktisch verkehrsfreien Anliegerstraße am helllichten Tage in ein gut sichtbares Schlagloch von der Größe eines Gullydeckels steuert, ist selber schuld, ...weiter lesen
Auf vereistem Trampelpfad gestürzt - Waldbesitzer haftet nicht Nürnberg (D-AH) - Im Wald, da sind die Räuber. Wer auf einem öffentlichen Waldweg unterwegs ist, der weiß um die Gefahren und hat bei einem Schaden die Kosten dafür selbst zu tragen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Celle ...weiter lesen
Winterstreugut noch nicht entfernt Nürnberg (D-AH) - Kommt es im Frühjahr zu einem Unfall auf vom Winterstreudienst liegen gebliebenem Rollsplitt, haftet der zuständige Straßenverkehrsbetrieb dafür nicht. Das hat das Landgericht München entschieden (Az. 26 ...weiter lesen
Fahrbahn muss nur für Autos gesichert sein Nürnberg (D-AH) - Die Fahrbahn einer Straße dient in erster Linie dem Fahrzeugverkehr und befindet sich in einem ausreichend sicheren Zustand, wenn die Kraftfahrzeuge gefahrlos passieren können. Fußgänger, welche die Straße ...weiter lesen
Regale im Supermarkt zu hoch Nürnberg (D-AH) - Zu hohe Supermarktregale können teuer werden: Kommt ein Kunde nicht gefahrenfrei an die Ware, muss der Ladenbesitzer für mögliche Verletzungen aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. ...weiter lesen
Bei Unfällen auf privaten Schleichwegen haftet das Unfallopfer Nürnberg (D-AH) - Wer aus Bequemlichkeit oder falscher Eile die öffentlichen Wege verlässt, muss bei einem Unfall selbst haften. Denn der Besitzer eines privaten Grundstücks ist nicht verpflichtet, auf seinem Grund und Boden ...weiter lesen
Kommune haftet nicht für dunklen Gehweg Nürnberg (D-AH) - Stürzt ein Fußgänger auf einem unbeleuchteten Gehweg, muss die zuständige Kommune dafür nicht in jedem Fall Schadensersatz leisten. So urteilte nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen ...weiter lesen
Unfall auf von Flickstellen übersäter Straße Nürnberg (D-AH) - Je schlimmer, umso besser für den Straßendienst: Ist eine Fahrbahn auf langer Strecke von Ausbesserungen geradezu übersät, steigt damit die Verantwortung eines Kraftfahrers, sich den offensichtlich außerordentlich ...weiter lesen
Gefährlicher Bolzplatz Nürnberg (D-AH) - Fehlen einer Gemeinde wegen der prekären Kassenlage die finanziellen Mittel, die öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen der Kommune in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten, dann muss sie diese ...weiter lesen
Ausgebesserte Straße Nürnberg (D-AH) - Ein Motorradfahrer muss immer mit Anomalitäten in der Fahrbahn rechnen und an gerade mit Bitumen ausgebesserten und danach mit Sand bestreuten Schadstellen kann sein motorisiertes Zweirad erfahrungsgemäß ...weiter lesen
Hooligan-Attacke im Stadion - DFB haftet nicht Nürnberg (D-AH) - Verwirrend bleibt der Stadien-Streit zwischen Deutschlands Warentestern und den FIFA-Funktionären. Wirklich sicher dagegen ist, dass der DFB unter Umständen nicht für Hooligan-Attacken in den Fußball-Arenen ...weiter lesen
Kegelunfall im Hotel Nürnberg (D-AH) - Wer sich ohne Not in Gefahr begibt und dabei zu Schaden kommt, hat dafür selber aufzukommen. Auch und gerade dann, wenn sich der Leichtsinn mit einer Art Blackout in der Rage eines Spiels erklären lässt. ...weiter lesen
Gartenschlauch auf der Straße Nürnberg (D-AH) - Rast ein Inline-Skater gegen einen den Gehweg kreuzenden Gartenschlauch und kommt dabei zu Fall, haftet für den Unfall nicht der Besitzer des angrenzenden Grundstücks, aus dem der Schlauch kommt. Dieser ...weiter lesen
Schornstein fällt auf parkendes Auto Nürnberg (D-AH) - Nicht der Wind, das himmlische Kind, sondern eher irdische Schlamperei des Hauseigentümers ist in der Regel schuld, wenn während eines Sturms die Steine seines Schonsteins auf einen vor dem Anwesen geparkten ...weiter lesen
Streu- und Räumpflicht im Winter besteht nicht rund um die Uhr Nürnberg (D-AH) - Fahrbahnen und Bürgersteige müssen nicht rund um die Uhr gefegt und gestreut werden. Eine Stadtverwaltung kann selbst festlegen, von wann und bis wann die Bürger ihrer Gemeinde der winterlichen Räum- und ...weiter lesen
Auto-Schaden auf privatem Parkplatz Nürnberg (D-AH) - Wer einen sichtbar für die Öffentlichkeit gesperrten Parkplatz befährt, sollte sich dann nicht beklagen, dass die Fläche nicht den Anforderungen des öffentlichen Verkehrs genügt. Kommt sein Fahrzeug dabei ...weiter lesen
Audi auf Autobahn-Grünstreifen beschädigt - Besitzerin haftet selbst Nürnberg (D-AH) - Der Grünstreifen inmitten einer Autobahn ist für den Verkehr absolut tabu. Er dient auch nicht dazu, in Notsituationen den Fahrzeugen ein Ausweichen dahin zu ermöglichen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht ...weiter lesen
Sicherung eines Anhängers bei Sturmwarnung Nürnberg (D-AH) - Kündigt sich ein stärkerer Sturm an, ist ein unter freiem Himmel an der Straße geparkter Fahrzeuganhänger schnellstmöglich in eine sichere Garage zu bringen. Oder das in der Regel sehr leichte Gefährt sollte ...weiter lesen
Übermäßiger Blätterfall ist von Wegen und Straßen zu beseitigen Nürnberg (D-AH) - Fällt übermäßig viel Laub von den Bäumen und kann der Räumdienst den Tourenplan für die öffentlichen Straßen und Wege nicht einhalten, muss notfalls auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten die Erfüllung ...weiter lesen