Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Vergehen

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Vergehen
(Strafrecht)
0900-1 875 009-885
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Strafrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vergehen

Im Strafrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen Verbrechen und (dem im Vergleich dazu geringeren) Vergehen. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder aber darüber bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB - Strafgesetzbuch). Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden (§ 12 Abs. 2 StGB).

Diese Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen hat große Bedeutung für die Strafbarkeit des Versuches einer Straftat. Denn nach § 23 Abs. 1 StGB ist der Versuch eines Verbrechens immer strafbar, der Versuch eines Vergehens aber nur dann, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. So sehen die Nötigung nach § 240 StGB und die Bedrohung nach § 241 StGB im Mindestmaß eine geringere als einjährige Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Doch während der Versuch einer Nötigung nach § 240 Abs. 3 StGB strafbar ist, gibt es für die Bedrohung keine gesetzliche Entsprechung. Damit ist der Versuch einer Bedrohung nicht strafbar.

Wird ein Straftatbestand durch qualifizierende oder privilegierende Merkmale abgewandelt, so dass ein neuer Tatbestand mit einem veränderten Strafrahmen normiert wird, wird damit die Deliktsnatur geändert. So stellt z.B. der Totschlag nach § 212 StGB ein Verbrechen dar, während die Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB ein Vergehen ist.

Schärfungen oder Milderungen, die sich aufgrund des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ergeben oder die für besonders schwere oder minder schwere Fälle bestimmt sind, verändern die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen nicht.

Fragen zur Einteilung Verbrechen und Vergehen beantworten Ihnen gerne unsere Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.

Stand: 25.09.2011

   
Interessante Beiträge zum Thema Vergehen

Verschenktes Abwrack-Auto
Nürnberg (D-AH) - Wer aus Bequemlichkeit oder weil er einfach etwas Gutes tun will seinen schrottreifen, aber noch angemeldeten Wagen kostenlos zum Ausschlachten freigibt, sollte sich nicht zu früh seiner Tat freuen. Wird ...weiter lesen

Taxi-Unternehmer vorbestraft - Betriebsgenehmigung entzogen
Nürnberg (D-AH) - Selbst einem erfahrenen und beflissenen Taxi-Unternehmer kann nach der Verurteilung wegen vielfachen Betrugs zu Recht auch die Betriebsgenehmigung entzogen werden. Obwohl die zur Bewährung ausgesetzten sechs ...weiter lesen

Diebischer Postzusteller
Nürnberg (D-AH) - Öffnet ein Briefträger heimlich die von ihm auszutragende Post und entwendet die darin gefundenen Geldscheine, so ist der Beamte aus dem Dienst zu entfernen und fristlos zu entlassen. Selbst wenn es sich ...weiter lesen

Gemeinschaftliches Ehegattentestament gefälscht
Nürnberg (D-AH) - Legt eine Witwe ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vor, auf dem sie die Unterschrift ihres verstorbenen Mannes nachgemacht hat, wird ihr, wenn das Vergehen auffliegt, das gesamte Erbe entzogen. Die ...weiter lesen

Unrechtmäßige Blutabnahme
Nürnberg (D-AH) - Behördliches Unrecht bei der polizeilichen Kontrolle eines Verkehrssünders hebt die gesetzliche Verantwortung für sein Vergehen nicht auf. Zumindest dann nicht, wenn sich das Eingreifen der Beamten mit dem ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Rechtsnormen Rechtsanwalt Vergleich Gesetz Strafbarkeit Strafrecht 
Arzthaftungsrecht Totschlag Tatbestand Verbrechen Erstberatung 
Nachbarrecht Nötigung Straftat Freiheitsstrafe Anwaltshotline Tötung 
Geldstrafe StGB Bedrohung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Christophe Kabambe
Rechtsanwalt
Tim Vlachos
Rechtsanwältin
Britta Knies
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum