Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verbrechen
Gemäß § 12 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) sind Verbrechen solche rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Andere Straftaten sind laut § 12 Abs. 2 in Abgrenzung hierzu Vergehen. Laut § 12 Abs. 3 StGB werden etwaige Strafverschärfungen oder Milderungen, die laut den Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind hierbei nicht berücksichtigt. Kein Verbrechen ist demnach also z. B. ein Betrug gemäß § 263 StGB oder eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Die Unterscheidung der Taten zwischen Vergehen und Verbrechen ist zum Beispiel entscheidend dafür, ob ein Delikt im Strafbefehlsverfahren gem. § 407 StPO geahndet werden kann.
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