Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überwachung
Wegen des immer höher werdenden Verkehrsaufkommens finden vermehrt Überwachungen sowohl des ruhenden als auch des fließenden Straßenverkehrs statt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs beinhaltet dabei insbesondere die Überprüfung der Einhaltung von Parkvorschriften (z.B. Parkverbot, beschränktes Parkverbot, gebührenpflichtiges Parken). Verstöße hiergegen werden mit Bußgeldern geahndet, deren Höhe vom jeweiligen Verstoß abhängt. Beim Parken im Park- und Halteverbot droht neben der Ahndung zudem noch die kostspielige Abschleppung des Fahrzeugs. Im fließenden Verkehr werden vor allem schutzbedürftige Bereiche (z.B. Straßen im Bereich von Kindergärten, Schulen, Altenheimen) und Unfallschwerpunktbereiche überwacht. Die Überwachung erfolgt durch Aufstellen von Kameras (z.B. bei Abstandsmessungen), festen und mobilen Blitzlichtanlagen (z.B. zur Überprüfung der Geschwindigkeitseinhaltung) sowie allgemeinen Verkehrskontrollen (z.B. Alkohol- und Drogenkontrollen).
Bei Fragen rund um das Thema Überwachung im Straßenverkehr steht Ihnen einer unserer Verkehrsrechtsanwälte gerne telefonisch oder per E-Mail-Beratung zur Verfügung. Stand: 18.08.2009
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