Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Totschlag

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Totschlag
(Strafrecht)
0900-1 875 009-318
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Strafrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Totschlag

Das Verbrechen des Totschlages liegt gemäß § 212 StGB (Strafgesetzbuch) vor, wenn jemand einen Menschen getötet hat, ohne Mörder zu sein. Der Unterschied zum Mord nach § 211 StGB liegt darin begründet, dass dort bestimmte Mordmerkmale wie z. B. "aus Habgier" oder sonst niedrigen Beweggründen den Totschlag als gesteigerte Tat erscheinen lassen. Im Umkehrschluss heißt dies also, dass wenn keine Mordmerkmale des § 211 StGB vorliegen, der Täter nicht wegen Mordes sondern wegen Totschlags verurteilt wird. In vielen ursprünglich als Mord angeklagten Taten schaffen die Verteidiger es, eben gerade diese Mordmerkmale zu beseitigen und so eine Bestrafung für die mildere Tat des Totschlags zu erreichen.
Die beiden Verbrechen werden unterschiedlich bestraft, ein Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Ein Mord hat dagegen gemäß § 211 StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge.

Bei genaueren Fragen zu solch schwer wiegenden Straftaten ist die Befragung eines erfahrenen Strafverteidigers erforderlich.


Stand: 24.02.2012

   
Interessante Beiträge zum Thema Totschlag

Unrechtmäßige Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer
Nürnberg (D-AH) - Besäufnis ohne Ende: Soll ein Übeltäter wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt werden, muss in einem rechtmäßigen Urteil auch der Trinkverlauf zur Sprache kommen. Fehlen insbesondere Angaben zum Ende ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Arzthaftung Bestrafung Arzthaftungsrecht Nachbarrecht Verteidiger 
StGB Freiheitsstrafe Tat Ärztepfusch Fehldiagnosen Verbrechen 
Befragung Mord Strafrecht Straftaten 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Harald Urban
Rechtsanwältin
Daniela Grünblatt-Sommerfeld
Rechtsanwalt
Meinrad Mayer
Rechtsanwältin
Daniela Sämann
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum