Bei juristischen Fragen zum Thema Tötung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Strafrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Unter dem Begriff der Tötung versteht man allgemein gesprochen die durch eine bestimmte Handlung und damit unnatürlich herbeigeführte Beendigung eines Lebens. Rechtlich relevant ist der Begriff der Tötung vor allem, aber nicht nur, im Bereich des sogenannten Strafrechts. Hier unterscheidet man hauptsächlich zwei Tatbestandsarten der Tötung. Dies ist zum einen die sogenannte fahrlässige Tötung, hierbei "geschieht" die Tötung zumindest "ohne Absicht"(die fahrlässige Tötung ist in § 222 StGB normiert), und die "gewollte" Tötung. In den Bereich der "gewollten" Tötung fallen etwa der Tatbestand des Mordes (§ 211 StGB), des Totschlages (§ 212 StGB), der Tötung auf Verlangen (§ 216 BGB) und unter gewissen Umständen auch der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs (§ 218 BGB) um nur einige zu nennen.
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