Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Telefonterror Unter Telefonterror versteht man das wiederholte Anrufen einer anderen Person, welches oft mit Beschimpfungen oder Beleidigungen einhergeht, manchmal aber auch nur den Zweck hat, eine andere Person, insbesondere bei Nacht, aus dem Schlaf zu reißen. Telefonterror wird rechtlich als vorsätzliche Körperverletzung gewertet. Unter die Bezeichnung des Telefonterrors fallen insbesondere die über normale Telefonstreiche hinausgehenden fortwährenden Anrufe insbesondere zur Nachtzeit, unerwünschte andauernde Werbeanrufe zu unterschiedlichsten Zeiten, das Nachstellen einer Person aus privaten Motiven (Stalking) und die sexuelle Belästigung am Telefon (Erotophonie).
Auf Grund der dabei zugefügten, oftmals mit Angstzuständen einhergehende seelische Belastung eines Opfers von Telefonterror erwarten Täter mittlerweile härtere Strafen als noch vor 10 Jahren. Insbesondere hat man den Grad der seelischen Verletzungen des Opfers oft mit dem aktiven Verletzungen einer tatsächlichen Körperverletzung verglichen und diese Verletzungen, auch schadensersatzrechtlich, gleichgestellt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 24.02.2012
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