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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tagessätze

Tagessätze sind ein Maß für Geldstrafen im Strafrecht. Geldstrafen werden nicht alleine in Gesamtsummen ausgesprochen, sondern auch durch Nennung einer Anzahl von Tagessätzen. Ein Tagessatz repräsentiert einen Tagesverdienst. Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten entspricht einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das für die Tagessätze maßgebliche Nettoeinkommen wird durch bestimmte Abschläge für Unterhaltspflichten und berücksichtigungsfähige Schulden ermittelt. Bei der Bestimmung des einzelnen Tagessatzes wird das monatliche Nettoeinkommen dann durch 30 geteilt.

Eine wichtige Grenze ist die Anzahl von 90 Tagessätzen. Wer zu nicht mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, darf sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Ist dies die einzige Verfehlung, so wird sie auch nicht im Führungszeugnis für Behörden aufgenommen. Das bedeutet, dass man weiterhin als nicht Vorbestrafter auftreten kann.

Fragen hierzu beantworten unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Straf-, Verkehrs- und Zivilrecht.

Stand: 27.05.2008

   
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