Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Strafverfolgung Strafverfolgung ist der Oberbegriff für jegliche staatliche Maßnahme und Ressource, die zur Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden. Man kann damit auch das Monopol des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnen. Diesem Strafmonopol steht ein Justizgewährleistungsanspruch dem einzelnen von einer Straftat betroffenen Opfer gegenüber. In der freiheitlichen Demokratie kann es keine private Strafverfolgung geben, da alle staatliche Macht vom Volke ausgehen muss. Dies kann wegen der notwendigen Legitimation nur durch staatliche Organe erfolgen.
Der von einer Straftat betroffene Geschädigte hat nur wenige Mitwirkungsbefugnisse. So gibt es das Strafantragsrecht bei Antragsdelikten (z.B. bei einer fahrlässigen Körperverletzung, §§ 229, 230 StGB - Strafgesetzbuch), das Recht zur Privatklage (§§ 374 ff StPO - Strafprozessordnung) und das Nebenklagerecht (§§ 395 StGB). Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschädigte eine Entschädigung verlangen (§§ 403 ff. StPO). Ansonsten bleibt nur, durch eine Strafanzeige das Strafverfahren auszulösen.
Bei allen Fragen rund um die Strafverfolgung ist zu beachten, dass im Einzelfall meist Fristen laufen, deren Versäumnis zu irreversiblen Rechtsverlusten führen kann. So wird z.B. eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist (sog. Antragsdelikt) nur verfolgt, wenn der Antragsberechtigte den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellt (§ 77b StGB). Daneben gibt es gem. § 78 StGB verschiedene Verjährungsfristen, innerhalb derer eine Strafverfolgung erfolgen kann. Es ist daher wichtig, frühzeitig Expertenrat einzuholen, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
In einem solchen Fall kann schon ein kurzer Anruf bei der Anwaltshotline Klarheit schaffen! Stand: 29.02.2012
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