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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Straftat

Eine Straftat erfüllt derjenige, dessen Handlung einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllt und dabei rechtswidrig und schuldhaft ist. Vorschriften über Straftatbestände sind in sehr vielen Gesetzen zu Hause. Das wichtigste Werk hierzu ist freilich das Strafgesetzbuch. Daneben gibt es verschiedene Nebengesetze, die Straftatbestände enthalten, wie zum Beispiel das Waffengesetz.

Wann und unter welchen Umständen ein Straftatbestand erfüllt und die strafbare Handlung rechtswidrig und schuldhaft begangen worden ist, ist im Einzelnen oft sehr umstritten. Eine Tat ist nur strafbar, wenn die Strafbarkeit des Handelns gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB, Art 7 Abs. EMRK).
Ob eine Handlung am Ende jedoch tatsächlich strafbar ist, hängt an vielen Faktoren. So sind beispielsweise Irrtümer möglich, weil man sich nicht bewusst war oder sich geirrt hat, etwas Falsches zu tun oder weil man die Tat für gerechtfertigt oder entschuldigt hielt. Denken Sie bitte beispielsweise an eine einfache Schlägerei, welche sich im Zuge von Beleidigungen entwickelt. Hier ist oftmals die Frage, ob sich der Zuschlagende hat verteidigen dürfen oder ob er sich in seiner Verteidigungsbefugnis oder der Art der Verteidigung geirrt haben könnte. Letztlich vermag hierauf nur ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt umfassend Auskunft zu geben, da bei einer Verurteilung sehr weitreichende Konsequenzen drohen. Zu denken ist etwa an eine Geldstrafe oder auch an eine Haftstrafe oder an Nebenfolgen, wie etwa der Entzug der Fahrerlaubnis.

Es sollte bei Vorliegen einer strafbaren Handlung bzw. der Ladung zu einem Termin vor das Amtsgericht anwaltlicher Rat eingeholt werden.







Stand: 07.10.2011

   
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