Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Strafprozessrecht
Der Strafprozess ist ein rechtlich geordneter Vorgang zur Gewinnung einer richterlichen Entscheidung über ein strafrechtlich relevantes Rechtsverhältnis, wobei das Ziel ein Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen ist. Durch den Strafprozess soll auf dem Wege der Gerechtigkeit Rechtsfrieden geschaffen werden.
Das gesamte Strafverfahren durchläuft mehrere Stadien. Hierzu zählen das Ermittlungsverfahren gem. §§ 151 ff. StPO (Strafprozessordnung), das Zwischenverfahren nach den §§ 199 ff. StPO sowie das Hauptverfahren gem. §§ 213 ff. StPO als auch Berufungs- und Revisionsverfahren. Sobald ein Urteil rechtskräftig ist, schließt sich ein Vollstreckungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft an (§§ 449 ff. StPO).
Das Strafverfahren dient der Feststellung und Durchsetzung eines im Einzelfall entstandenen staatlichen Strafanspruchs (BVerfGE 20, 45, 49). Es soll eine richtige und gerechte Entscheidung geschaffen werden, wobei es aber nicht eine Gerechtigkeit um jeden Preis geben kann (BGHSt 38, 215, 219f).
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Stand: 12.08.2011