Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Strafmaß
Für jeden Tatbestand ist im Strafgesetzbuch oder im entsprechenden Strafgesetz ein bestimmter Strafrahmen vorgegeben.
So reicht die Strafe bei (einfachem) Diebstahl von einer Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen bis hin zu Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und fünf Jahren (§§ 242 Abs. 1, 38 Abs. 2, 40 Abs. 1 StGB - Stafgesetzbuch), bei (einfachem) Raub von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (§§ 249 Abs. 1, 38 Abs. 2 StGB). Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens hat das Gericht die Strafe entsprechend der Schuld des Täters im konkreten Fall zu zumessen, wobei es die Umstände, die für und gegen ihn sprechen, gegeneinander abwägen muss.
Das sind namentlich etwa seine Tatmotive, sein Vorleben oder sein etwaiges Bemühen, den durch die Tat entstandenen Schaden wiedergutzumachen.
Bei Fragen zum zu erwartenden oder bereits verhängten Strafmaß helfen wir Ihnen gerne weiter. Stand: 01.11.2011
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