Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Strafbefehl

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Strafbefehl
(Strafrecht)
0900-1 875 009-006
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Strafrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Strafbefehl

Bei juristischen Fragen zum Thema Strafbefehl sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Strafrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Infos: Strafbefehl

In Fällen der Kleinkriminalität, wenn die Sach- und Beweislage einfach oder der Beschuldigte geständig ist, wird die Staatsanwaltschaft, wenn sie eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält, nicht Anklage beim zuständigen Gericht erheben, sondern den Erlass eines Strafbefehls beantragen, eine für den Beschuldigten kostengünstige und - weil es nicht zur Hauptverhandlung kommen muss - verhältnismäßig diskrete Erledigung des Strafverfahrens.
Den Erlass eines Strafbefehls kann sie beim Strafrichter oder beim Schöffengericht des örtlich zuständigen Amtsgerichts beantragen.

Im Strafbefehlsantrag muss die Staatsanwaltschaft wie in einer Anklage dem Gericht die Personalien des Angeschuldigten, den strafrechtlichen Vorwurf, den sie ihm gegenüber erhebt, das ermittelte Geschehen und die Beweismittel mitteilen. Außerdem muss sie einen konkreten Strafantrag stellen. Dieser geht normalerweise auf Verhängung einer Geldstrafe, bei Verkehrsstraftaten auf Anordnung eines Fahrverbots oder Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Sperrfrist bis zu zwei Jahren und darf ausnahmsweise, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat, auf Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung gehen.
Der zuständige Amtsrichter hat nach Eingang eines solchen Strafbefehlsantrags wie folgt zu verfahren:
Hält er den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlass eines Strafbefehls ab. Entspricht der Strafbefehl seinen Vorstellungen, erlässt er ihn antragsgemäß. Er beraumt Hauptverhandlung an, wenn er meint, ohne eine solche nicht entscheiden zu können, wenn er das Geschehen rechtlich anders beurteilt als die Staatsanwaltschaft oder wenn er eine andere Strafe als beantragt verhängen will.

Der erlassene Strafbefehl muss dem Angeschuldigten zugestellt werden, wobei er über die Möglichkeit des Einspruchs und die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung zu belehren ist.
Nach der Zustellung eines Strafbefehls ergibt sich folgendes:
Lässt der Angeschuldigte die Einspruchsfrist einfach verstreichen, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht nun einem rechtskräftigen Strafurteil gleich. Die Staatsanwaltschaft wird die Strafvollstreckung einleiten.

Geht ein Einspruch verspätet bei Gericht ein, wird ihn das Gericht als unzulässig verwerfen.
Wird der Einspruch, der auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt und auch zurückgenommen werden kann, rechtzeitig eingelegt, muss der Amtsrichter Hauptverhandlungstermin anberaumen, in dem sich der nunmehr Angeklagte durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen kann. Ist bei Beginn der Hauptverhandlung der Angeklagte weder erschienen noch durch einen Verteidiger vertreten und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch verworfen. Ansonsten führt das Gericht die Hauptverhandlung durch und erlässt ein Urteil, wobei nicht das Verschlechterungsverbot gilt. Gegen dieses Urteil sind die normalen Rechtsmittel (Berufung und Revision) zulässig.
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Strafbefehl

Betrunken einen Unfall verursacht - Droht nun ein Fahrerlaubnisentzug? Fahrerflucht ein Straftatbestand?
Frage: Ich habe vorgestern Nacht betrunken einen Unfall gehabt. Ich bin auf ein parkendes Auto gefahren und dabei einen Schaden an beiden Autos verursacht. Wie genau das passiert ist weis ich nicht mehr so wirklich...
Antwort: Sehr geehrte Mandatin,zunächst zur Alkoholisierung und deren Folgen: Die Rechtsprechung unterstellt bereits ab 0,3 Promille, dass der Unfall alkoholbedingt verursacht wurde. Hier gelten demnach nich ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Urteil Beweismittel Bewährung Vollmacht Verschlechterungsverbot 
Anordnung Rechtsmittel Personalien Verteidiger Strafrecht Sperrfrist 
Fahrerlaubnis Strafantrag rechtlich rechtskräftig Nachbarrecht 
Entziehung der Fahrerlaubnis Staatsanwaltschaft Schöffengericht 
Freiheitsstrafe Erstberatung Gericht Geldstrafe Einspruchsfrist 
Einspruch Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht Zustellung Rechtsnormen 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Breer
Rechtsanwältin
Gudrun Schackmar
Rechtsanwältin
Anette Führing
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum