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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Strafanzeige

Eine Strafanzeige ist in der Regel die Anzeige des Bürgers gegenüber der Polizei, dass er in einem bestimmten Verhalten eines oder mehrerer anderer ein strafbares Verhalten vermutet. Die Strafanzeige ist oft die Voraussetzung, dass Strafverfolgungsbehörden überhaupt aktiv werden, also ermitteln.

Die Strafanzeige ist zu unterscheiden vom Strafantrag. Bei bestimmten Delikten ist der Strafantrag notwendige Voraussetzung, dass eine strafbare Handlung verfolgt werden kann. Das ist zum Beispiel bei der Sachbeschädigung der Fall, bei der ohne Antrag gar nicht verfolgt wird, oder bei der (einfachen) Körperverletzung, bei der allerdings auch ohne Strafantrag verfolgt werden kann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, was etwa bei der Körperverletzung gegen eine Polizisten immer der Fall ist. Eine einfache Körperverletzung ist eine solche ohne gefährliche Mittel, die geeignet sind, den anderen schwer zu verletzen.

Víele Menschen denken, man könne eine Strafanzeige "zurückziehen" und damit die ganze Ermittlungen gleichsam ungeschehen machen. Das geht erstmal nicht. Lediglich bei Antragsdelikten hat das Zurückziehen eines Antrages überhaupt eine Wirkung. Die Strafanzeige dagegen bewirkt, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis über eine Straftat erhalten. Dass sie danach ermitteln, ergibt sich aus dem Gesetz und hat mit der "Anzeige" nichts mehr zu tun.

Sollte es allerdings tatsächlich zu einer Strafverhandlung gegen den Angezeigten kommen, kann es sich natürlich aber günstig auf das Strafmaß auswirken, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, dass er -aus welchen Gründen auch immer- kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat.

Rund um das Thema Strafanzeige/Strafantrag beraten Sie die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne und kompetent.
Stand: 07.10.2011

   
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