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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stalking

Das Wort "Stalking", stammt aus dem Englischen und heißt soviel wie anpirschen, anschleichen. Seit einiger Zeit ist das Stalking als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen worden. Dahinter verbirgt sich als Tathandlung, das beabsichtigte und wiederholte oft exzessive Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird.

Bekannt wurde das Stalking vor allem im Zusammenhang mit Prominenten.

Hinter dem Stalking steckt meist, dass sich eine Person, zu einer anderen Person hingezogen fühlt, von dieser jedoch aus welchen Gründen auch immer, nicht beachtet/ verschmäht wird, und ihr deshalb nachstellt, sie bedrängt oder sogar terrorisiert.

Der Tatbestand des Stalking wird durch beharrliche Verfolgung, unangemeldetes Auftaufen, Telefon- oder SMS/ E-Mail/ Internet-Terror erfüllt.
Als harmlos kann das Stalking insoweit nicht (mehr) angesehen werden, als es in der Vergangenheit sogar zu Tötungen der Opfer gekommen ist.

Als einfaches Stalking wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtes wegen für geboten hält.

Wenn Sie Probleme aus dem Bereich des Stalking haben, kann Ihnen ein hierfür spezialisierter Anwalt der Deutschen Anwaltshotline am Telefon in wenigen Minuten weiterhelfen und Ihnen das weitere Vorgehen in Ihrem Fall aufzeigen.
Stand: 19.10.2010

   
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