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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Staatsanwaltschaft

Als Staatsanwaltschaft wird die Behörde bezeichnet, die die Strafverfolgung durchführt. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen, die klären sollen, ob eine Straftat vorliegt. Die Staatsanwaltschaft bedient sich zur Durchführung der Ermittlungen der Polizei. Die Polizei führt die Ermittlungsaufträge der Staatsanwaltschaft durch und präsentiert zum Abschluss die Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Sie kann das Verfahren mit oder ohne Buße einstellen, einen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben.

Im Prozess vertritt die Staatsanwaltschaft den Staat. Sie setzt den Starfanspruch des Staates durch. Nach dem Urteil ist die Staatsanwaltschaft auch Vollstreckungsbehörde und entscheidet über Strafaufschub, Ratenzahlung von Geldstrafen und Einzelheiten der Vollstreckung von Strafen.

In Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ist die Staatsanwaltschaft in bestimmten Fällen für die Verfolgung, sonst nach Einspruchseinlegung des Betroffenen zuständig.

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Stand: 29.10.2010
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