Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema sittenwidrig
Sittenwidrig sind etwa Rechtsgeschäfte, die zu einer nicht von der Sozialmoral gebilligten Kommerzialisierung bestimmter Vorgänge führen d.h. die Rechtsgeschäfte stimmen mit der herrschenden Rechts- und Sozialmoral der jeweiligen Gesellschaft nicht überein.
Sittenwidrig können daher auch schon Rechtsgeschäfte sein, die gemeinschaftlich zum Zwecke der Benachteiligung Dritter oder der Allgemeinheit vorgenommen werden z.B. wenn wissentlich Gläubiger eines Insolvenzverfahrens benachteiligt werden sollen. Auch die Ausnutzung einer Machtstellung zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Geschäftspartners kann zur Sittenwidrigkeit führe.
Zur letztgenannten Gruppe gehört auch der dem Wucher verwandte Fall des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei einem Austauschvertrag.
Konkrete Fragen zu einem möglicherweise sittenwidrigen Verhalten und dessen rechtliche Einstufung beantworten Ihnen unsere Rechtsanwälte aus dem Straf- oder ggf. aus dem Zivilrecht täglich von 8 bis 24 Uhr.
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