Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema sexuelle Nötigung
Sexueller Nötigung ist ein Sammelbegriff für sexuelle Handlungen, die gegen den Willen des Opfers, vorgenommen werden. Die sexuelle Nötigung ist eine Straftat, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richtet. Sie ist in § 177 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Die sexuelle Nötigung wird der Mindeststrafe von einem Jahr bestraft. Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer unabhängig von seinem Geschlecht, eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten (nicht aber an sich selbst) vorzunehmen. Aufgrund der hohen Strafandrohung empfiehlt es sich den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung! Stand: 22.10.2010