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Telefonische Rechtsberatung zum Thema schwere Körperverletzung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema schwere Körperverletzung

Bei juristischen Fragen zum Thema schwere Körperverletzung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Strafrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Das Verbrechen der sogenannten schweren Körperverletzung begeht, wer eine Person in der Weise körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, das die Person das Seh-, Sprech- Hör- oder Fortpflanzungsvermögen teilweise oder ganz verliert, ein wichtiges Körperglied verliert oder nicht mehr benutzen kann, entstellt wird, oder in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.

Eine schwere Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem bis hin zu zehn Jahren bestraft. In minderschweren Fällen allerdings mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Geregelt ist der Tatbestand der schweren Körperverletzung in den §§ 223 in Verbindung mit 226 des Strafgesetzbuches, StGB.
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