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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schuldfrage

Die Schuldfrage wird in der juristischen Praxis in verschiedenen Zusammenhängen gestellt. Allerdings wird der Begriff der Schuld insbesondere im Strafrecht anders verwendet, da er hier einen anderen Deutungsinhalt hat als in der Umgangssprache.

Schuld im strafrechtlichen Sinne bedeutet, dass jemand für seine sittenwidrige begangene Tat verantwortlich einstehen muss und bestraft werden kann. Liegen so genannte Schuldausschließungsgründe vor, darf der Täter nicht bestraft werden. Schuldausschließungsgründe führen dazu, dass ein Schuldvorwurf gar nicht erst entsteht. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Betrunkener oder ein Kind handeln. Aber auch Entschuldigungsgründe können den Schuldvorwurf entfallen lassen. Hier ist der Paragraph 35 Strafgesetzbuch die einschlägige Vorschrift. Wer einen Schaden für ein höherrangiges Rechtsgut abwenden möchte, wird nicht bestraft, wenn er dabei eine rechtswidrige Tat begeht.

Im Verkehrsrecht stellt sich die Schuldfrage hauptsächlich bei Verkehrsunfällen. In diesem Zusammenhang ist allerdings nicht die Schuld im engeren Sinne gemeint, sondern meist die Frage, wer einen Unfall kausal verursacht hat. Entschuldigungsgründe können auch im Zivilrecht die Haftung entfallen lassen.

Hinsichtlich dieser für den Laien sehr schwierigen Materie der Schuldfrage ist die Klärung der Rechtslage bei einem Anwalt anzuraten. Halten Sie zum Gespräch alle vorliegenden Unterlagen bereit.
Stand: 18.03.2011

   
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