Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rehabilitation
Der Begriff Rehabilitation steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Strafrecht.
Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt. Stand: 02.11.2009
Der Begriff der Rehabilitation hat seinen Ursprung im Strafrecht. Er beschreibt als eine Art Oberbegriff Maßnahmen, die beispielsweise in Justizvollzugsanstalten oder auch in bestimmten Heilanstalten zur Erhaltung, Besserung oder auch zur Wiederherstellung bestimmter sozialer Fähigkeiten getroffen werden. Straftäter die bereits einen gewissen Teil ihrer Strafe verbüßt haben, haben beispielsweise eine Chance auf eine frühere Entlassung, wenn sie als gesellschaftlich rehabilitiert angesehen werden können.
Stand: 02.11.2009
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