Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtswidrigkeit
Eine Tat ist rechtswidrig, wenn mit ihr ein Straftatbestand verwirklicht wird und kein Rechtfertigungsgrund eingreift. Den Straftatbeständen stehen sog. Rechtfertigungsgründe gegenüber, so dass im Einzelfall eine Rechtsgutverletzung gestattet sein kann und eine Bestrafung ausbleibt. Die Rechtfertigungsgründe können sich aus dem Gesetz oder aus dem Gewohnheitsrecht ergeben. Gesetzliche Rechtfertigungsgründe stellen insb. die Notwehr (§ 32 StGB ? Strafgesetzbuch) als auch der gerechtfertigte Notstand (§ 34 StGB) dar.
Soweit ein Rechtfertigungsgrund für jemanden vorliegt, ist dessen Handeln erlaubt und für dem vom Handeln Betroffenen besteht eine Duldungspflicht.
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