Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Premiere
Premiere ist ein deutsches Medienunternehmen, das seinen Kunden gegen Bezahlung Zugang zu eigenen Fernsehprogrammen bietet. Immer wieder kommt es vor, das manipulierte Codekarten oder Receiver angeboten oder genutzt werden. Dies ist strafbar.
Hier kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht:
Die Herstellung einer gefälschten Codekarte kann ein Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), ein Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) sowie Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) darstellen. Die Nutzung gefälschter Karten und manipulierter Receiver kann als Computerbetrug (§ 263a StGB) verfolgt werden.
Daneben kann das Anbieten von Vorrichtungen zur Umgehung des Empfangsschutzes bei Auktionshäusern oder in Geschäften abgemahnt werden. Diese Abmahnungen können dem Anbietern Kosten im Bereich von 500, bis 1.500 EUR verursachen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 31.05.2011