Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Polizeirecht
Bei juristischen Fragen zum Thema Polizeirecht sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Strafrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Das Polizeirecht regelt die Befugnisse und Aufgaben der Polizei bei der Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung. Diese sind zum Teil auch in der Strafprozessordnung geregelt.
Da die Polizeiaufgaben in die Kompetenz der Länder der Bundesrepublik fallen, haben alle Länder Polizeigesetze erlassen, in denen polizeiliche Aufgaben und Befugnisse - teils unterschiedlich - geregelt werden. Daneben steht jeder Polizeieinsatz unter dem Vorbehalt des Grundgesetzes.
So vielfältig wie der Einsatzbereich der Polizei ist das Recht, welches es zu beachten gilt. Schon bei einer Verkehrskontrolle ergeben sich eine Fülle von Fragen danach, was der einzelne Polizist darf und was nicht. So ist beispielsweise der Blick ins Handschuhfach nur bei einem konkreten Verdacht oder zur Feststellung der Personalien des Fahrers erlaubt.
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