Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Polizeikontrolle
Die Rechtsgrundlagen zu Polizeikontrollen finden sich in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.
Die Polizeikontrolle ist ein Mittel der Gefahrenabwehr. Dies unterscheidet sie von der Verkehrskontrolle, welche auch routinemäßig durchgeführt werden kann. Die Polizei ist berechtigt Identitäten festzustellen, Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen vorzunehmen, wenn sie dort Ausweis- oder Fahrzeugpapiere vermutet, sobald diese nicht freiwillig herausgegeben werden. Wer also den Blick in das Handschuhfach vermeiden möchte, sollte die Papiere für sich und das Auto immer parat haben. Gleiches gilt für Warndreieck und Verbandskasten, wenn man Blicke in den Kofferraum vermeiden möchte.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.01.2011
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