Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personalien
Unter Personalien versteht man Vor- und Familienname, Anschrift sowie die Berufsbezeichnung.
Die Feststellung der Personalien erfolgt in aller Regel dadurch, dass die betreffende Person auf behördliche Aufforderung Ausweis oder Reisepass vorlegen muss. Das Recht hierzu leitet sich in der Regel aus der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit ab.
Wer dieser Aufforderung nicht oder nur unvollständig oder mit falschen Angaben antwortet, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld geahndet wird. Zu den Personalien gehören nach § 111 OWIG: Vor-, Familien- und Geburtsname Ort und Tag der Geburt Familienstand Berufsbezeichnung Wohnanschrift (Wohnort und Straße mit Hausnummer) Staatsangehörigkeit
Bei Änderung der Personalien, beispielsweise durch Heirat oder Wohnsitzwechsel, sind die Veränderungen den Behörden bekannt zu geben.
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