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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ordnungswidrigkeitengesetz

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) befasst sich nach § 1 mit rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Grund für die Sanktion der Ordnungswidrigkeit ist die Notwendigkeit zur Ahndung unerwünschter Verhaltensweisen mit milderen Mitteln als durch Strafrecht. Praktisch sind die Verkehrsordnungswidrigkeiten besonders bedeutsam. Die Ordnungswidrigkeiten werden durch einen Bußgeldbescheid, gegen den das Rechtsmittel des Einspruchs innerhalb von 2 Wochen statthaft ist, geahndet. Nach erfolgtem Einspruch wird die Sache an das Amtsgericht zur Entscheidung weitergegeben.

Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten.
Viele Fragen zum diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.
Stand: 03.12.2010

   
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