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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung ein Bußgeld vorsieht, vgl. § 1 OWiG. Neben dem Bußgeld sieht das Gesetz in bestimmten Bereich, z.B. in der Straßenverkehrsordnung, neben dem Bußgeld ein Fahrverbot vor.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist weitestgehend dem Strafrecht zuzuordnen, da es auch diesem nachgebildet ist. Systematisch handelt es sich beim Ordnungswidrigkeitenrecht um spezielle Vorschriften, welche dem Strafrecht bei der Anwendung vorgehen. Das ist jedoch dann nicht der Fall, wenn das Ordnungswidrigkeitenrecht keine Regelung enthält. Dann ist ein Rückgriff auf die strafrechtlichen Vorschriften gestattet.

Kann eine Handlung sowohl dem Ordnungswidrigkeitenrecht als auch dem Strafrecht zugeordnet werden, so findet in solchen Fällen lediglich das Strafrecht Anwendung. Für Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. es steht im Ermessen der Behörde, ob sie gegen den Verstoß vorgehen möchte.

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Anwälte; diese stehen Ihnen täglich von 8 - 24 Uhr zur Verfügung.
Stand: 06.07.2011

   
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