Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ordnungswidrigkeit
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stammt vom 19.02.1987 und wurde inzwischen in zahllosen Fällen geändert.
Als Definition gibt das Gesetz in § 1 OWiG an, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ist, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Schaffung des Ordnungswidrigkeitengesetzes hat insbesondere mit der sogenannten "Entkriminalisierung" zutun, welche zum Zweck gehabt hat, nicht jede rechtswidrige Handlung gleich ins Strafregister einzutragen und diese Handlung damit zu kriminalisieren.
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Stand: 08.02.2011
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