Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ordnungswidrigkeit
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stammt vom 19.02.1987 und wurde inzwischen in zahllosen Fällen geändert.
Als Definition gibt das Gesetz in § 1 OWiG an, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ist, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Schaffung des Ordnungswidrigkeitengesetzes hat insbesondere mit der sogenannten "Entkriminalisierung" zutun, welche zum Zweck gehabt hat, nicht jede rechtswidrige Handlung gleich ins Strafregister einzutragen und diese Handlung damit zu kriminalisieren.
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Stand: 08.02.2011
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Nürnberg (D-AH) - Tanken verboten: Besitzer eines Oldtimers mit rotem Kennzeichen dürfen mit ihrem Schnauferl zwar an organisierten Oldtimerveranstaltungen teilnehmen oder auch in die Werkstatt fahren. Doch wer mit seinem betagten Gefährt einfach nur zur nächsten Tankstelle fahren möchte, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit. Das betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05). Die Dresdner Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser. Dort war der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren ist. Und das ist nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden eindeutig verboten Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen Oldtimer schraubt, darf den Wagen allein für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen und dabei auch tanken. Um den Wagen warten zu lassen, darf man außerdem noch in die Werkstatt fahren. Rechtsanwalt Bauer: Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung aber gerade nicht das Tanken..
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