Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ordnungsrecht
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stammt aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts und wurde inzwischen in zahllosen Vorschriften geändert.
Die Schaffung des Ordnungswidrigkeitengesetzes hat insbesondere mit der Entkriminalisierung zu tun, welche zum Zweck gehabt hat, nicht jede rechtswidrige Handlung gleich ins Strafregister einzutragen und damit zu kriminalisieren, sondern den Kreis der strafrechtlichen Tatbestände einzuengen. So sind im OWiG viele leichtere Regelverletzungen zu finden, die zuvor im Strafgesetzbuch geregelt waren und zu einer unüberschaubaren Flut von Vorschriften gesorgt hatten.
Als Definition gibt das Gesetz in § 1 OWiG an, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ist, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht und die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Unterhalb einer Geldbuße ist auch die Ahndung mit einem Verwarnungsgeld möglich.
Bei Fragen zum Thema Ordnungswidrigkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte aus dem bereich Straf- oder Verkehrsrecht. Stand: 13.09.2010