Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Leistungskreditbetrug
Der Begriff des Leistungskreditbetruges lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären. Bestellt eine Person beispielsweise einen Fliesenleger, um etwa ihr Badezimmer neu fliesen zu lassen, obwohl sie weiß, dass sie diese Leistung gar nicht bezahlen kann, so begeht sie einen sogenannten Leistungskreditbetrug.
Konkret geht es also beim Leistungskreditbetrug darum, dass ein Leistungsgeber (im Beispiel der Handwerker) durch die wahrheitswidrige Vorspiegelung einer ausreichenden Zahlungskraft dazu gebracht wird, eine Leistung quasi auf Kredit zu erbringen, letztendlich aber dadurch betrogen wird, dass er für seine Arbeit vom Leistungsnehmer (im Beispiel die Privatperson) keine Vergütung erhält.
Der Leistungskreditbetrug ist eine Straftat, die mit Geld- und Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Ihre Fragen zum Leistungskreditbetrug wird Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten abschließend beantworten; er zeigt Ihnen das weitere Vorgehen auf, um rechtliche und damit finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Stand: 27.08.2010