Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kreditbetrug
Das Strafgesetzbuch kennt zunächst als Ausgangsbasis nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) den Betrug, der durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen begannen wird und hierdurch zu einer Beschädigung des Vermögens anderer führt. Ein Sonderfall des Betrugs ist neben anderen Betrugsformen auch der so genannte Kreditbetrug nach § 265 b StGB. Kreditbetrug ist das strafrechtliches Vergehen, das falsche Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen, die im Zusammenhang mit einem Kreditantrag gemacht werden, unter Strafe stellt. Der Kreditbetrug ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das im Vorfeld des Betruges anzusiedeln ist. Es ist mit Vornahme der Tathandlung vollendet, ohne dass es - im Unterschied zum Betrug - einer Täuschung oder eines Schadens bedarf. Wer allerdings im Nachhinein freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber die Leistung aufgrund der Angaben erbringt, bleibt straffrei (§ 265b Absatz 2 StGB). Der Strafrahmen beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 18.01.2011