Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kindesmissbrauch
Der sexuelle Missbrauch von Kindern (= Person unter 14 Jahren) ist in § 176 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Strafe bedroht. Erfasst ist sowohl die aktive Vornahme sexueller Handlungen an dem kindlichen Opfer durch den Täter selbst oder mit dessen Zustimmung durch Dritte, als auch diejenigen Konstellationen, in denen der Täter passiv sexuelle Handlungen an sich oder an dritten Personen durch das Kind vornehmen lässt. Dabei braucht das Kind die Handlungen des Täters nicht wahrzunehmen (z.B. bei schlafendem Opfer). Des Weiteren wird auch mit Strafe bedroht, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt (z.B. Masturbation), ein Kind dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen oder auf ein Kind dadurch einwirkt, dass ihm pornographische Inhalte zugänglich gemacht werden. Der Strafrahmen bewegt sich in Fällen dieser Art zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
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Stand: 16.08.2010
Kindesmissbrauch zu Unrecht behauptet - weniger Trennungsgeld Nürnberg (D-AH) - Sexueller Missbrauch von Kindern wird vom deutschen Recht scharf geahndet. Aber auch der Missbrauch des Missbrauchs ist nicht ohne rechtliche Folgen: Bezichtigt eine geschiedene Frau, um vor Behörden und ...weiter lesen