Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haftstrafe
Bei juristischen Fragen zum Thema Haftstrafe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Strafrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Neben der Geldstrafe ist die Haftstrafe (= Freiheitsstrafe) eine der beiden Hauptstrafen im geltenden Strafrecht. Die Haftstrafe wird in sog. Justizvollzugsanstalten (JVA) vollzogen. Bzgl. der Dauer wird zwischen lebenslanger und zeitiger Haftstrafe unterschieden. Wird eine lebenslange Haftstrafe verhängt, so bedeutet dies, dass eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung frühestens nach Ablauf von 15 Jahren in Erwägung gezogen wird, sofern das Tat-gericht nicht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Die zeitige Haftstrafe beträgt mindestens einen Monat und höchstens 15 Jahre. Eine Haftstrafe unter 6 Monaten wird nur verhängt, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters lie-gen, die Verhängung einer derart kurzen Haftstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen.
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