Untersuchungshaft liegt vor, wenn jemand in Haft genommen wird, aber noch nicht verurteilt ist. Da in dieser Phase die Unschuldsvermutung gilt, ist die U-Haft nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bei einem Verurteilten spricht man von Strafhaft. Im Gegensatz zur Untersuchungshaft ist Strafhaft mit dem tragen von Anstaltskleidung verbunden, außerdem bestehen weitere persönliche Einschränkungen. Als Haft gilt schließlich auch die sogenannte Beugehaft, welche verhängt wird, wenn ein Zeuge, welcher an sich aussagen müsste, beharrlich die Aussage verweigert.
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Stand: 19.10.2010
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