Unter dem englischen Begriff Gotcha (kurz für Got you - Ich hab´ Dich!) versteht man das gegenseitigen Markieren mit Farbpatronen im Rahmen eines Geländespieles. Folgende rechtliche Probleme schließen sich an diese Form des Unterhaltungssportes an:
Waffenrechtlich: Nicht alle global verfügbaren Gotcha-Gewehre oder Pistolen sind in Deutschland legal. Bei zu hohen Luftdruckwerten kann eine Gotcha-Waffe in Deutschland nicht mehr zulässig sein. Auch beim Transport der "Sportgeräte" sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Öffentlich-rechtlich: Das "Spielgelände" - sei es Outdoor oder innerhalb einer verfallenen Fabrik o.ä. - muß in Privatbesitz und umfriedet sein. Im öffentlichen Raum sind Gotcha-Kampagnen nicht erlaubt.
Stand: 16.08.2010