Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gesetzwidriger
Als gesetzwidrig kann all das bezeichnet werden, was gegen das Gesetz ist. Ob eine Plakatierung, ein Graffiti, Stühle eines Straßencafes, das Einwerfen einer Schaufensterscheibe, das zu schnelle Fahren..., als das kann gesetzwidrig sein. Diese Handlungen, Zustände o.a. können durch den Bürger durch eine Strafanzeige, eine Mitteilung an entsprechende Ämter oder andere Maßnahmen angegriffen werden. In einigen Fällen kann diese Handlung oder der Zustand jedoch auch hinnehmbar oder sogar ausdrücklich, z. B. durch eine behördliche Genehmigung, erlaubt sein. In einem solchen Fall ist die Handlung oder der Zustand gerade nicht (mehr) gesetzeswidrig. Die Unterscheidung, was erlaubt ist und was nicht, ist im Einzelfall sehr schwer zu treffen.
Bei unklarer Rechtslage oder Fragen hierzu steht Ihnen ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Seite. Stand: 09.02.2010