Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geldstrafe
Eine Geldstrafe gehört zu den Hauptstrafen des Strafgesetzbuches. Es gilt das sogenannte Tagessatzsystem. Das bedeutet: Bei der Verhängung einer Geldstrafe muss zunächst die Anzahl der Tagessätze bestimmt werden. Der Mindesttagessatz beträgt 5 und der höchste 360. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Strafzumessung. Im zweiten Schritt wird die Höhe des einzelnen Tagessatzes festgelegt. Der Betrag muss zwischen 1 Euro und höchstens 5000 Euro pro Tag liegen.
In der Regel entspricht der Tagessatz 1/30 des Monatsnettogehaltes und damit praktisch einem Tagesverdienst. Allerdings wird zu Gunsten des Verurteilten auch berücksichtigt, ob er anderen Personen zum Unterhalt verpflichtet ist. Für Unterhaltsberechtigtein dem Einkommen entsprechende Abschläge vorgenommen. Das Einkommen kann durch den Richter auch geschätzt werden. Erfahrungen zeigen, dass eine schlüssige Angabe des Beschuldigten zu seinen Einkommensverhältnissen im Ermittlungsverfahren meist ungeprüft übernommen werden.
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Stand: 29.12.2009
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