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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrerflucht

Die Fahrerflucht ist eine Straftat, welche als "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" in § 142 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Hiernach wird bestraft, wer sich vom Unfallort entfernt, bevor er sicherstellt, dass die anderen Beteiligten Daten über seine Person, das Fahrzeug und die Art und Weise der Beteiligung am Unfall erhalten. Für den Fall, das niemand im Moment des Unfalls zur Feststellung anwesend ist, muss eine angemessene Zeit lang gewartet werden; andernfalls ist auch das unter § 142 StGB strafbar.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Einschalten der Polizei gibt es nicht, es ist in der Regel jedoch dringend zu empfehlen. Bei reinen Sachschäden unterhalb bestimmter Grenzen wird die Polizei eine Unfallaufnahme vor Ort anlehnen. Sollten Unklarheiten bestehen, kann mit einem kurzen Anruf bei der Anwaltshotline Rechtssicherheit hergestellt werden. Dieser kurze Anruf kann großen Ärger ersparen, denn bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht ist häufig mit einem Führerscheinentzug zu rechnen.
Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 14.06.2010

   
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