Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ermittlungsverfahren
In einem Ermittlungsverfahren wird geklärt, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht. Ein solches Verfahren kann durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Entweder die Behörden werden aufgrund eigener Erkenntnisse tätig oder aufgrund einer Strafanzeige. Die Ermittlungen sollen neutral durchgeführt werden. Das heißt, es sollen auch entlastende Umstände aufgeklärt werden.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie das Verfahren einstellt oder den Beschuldigten anklagt bzw. den Erlass eines Strafbefehls beantragt.
Im Ermittlungsverfahren gilt der Grundsatz, das Reden Silber, Schweigen jedoch Gold ist. Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, sollten Sie kurzfristig anwaltlichen Beistand suchen, um das weitere Vorgehen zu planen.
Die Strafverteidiger der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne, welche Schritte sinnvoll erscheinen und ob eine Einlassung ggf. Erfolg verspricht oder zuvor besser ein Verteidiger beauftragt werden sollte. Stand: 18.03.2011
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